AGB

§ 1 Geltung der Bedingung

1. Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, auch für die Erteilung von  Auskünften und Beratungen durch uns, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Geschäftbedingungen des Kunden die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder wir sie ausdrücklich anerkennen.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an uns, durch den Kunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das schriftliche oder mündliche Angebot des Kunden schriftlich bestätigen. Schriftliche oder mündliche Angebote des Kunden stehen Angebote per Telefax, E-Mail, oder telefonisch gleich.
Für den Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Fall einer Leistung durch uns ohne vorherige Auftragsbestätigung gelten die mit der Leistung übermittelten Unterlagen (Rechnung, Lieferschein) als Auftragsbestätigung.
2. Alle Vereinbarungen, Nebenabredenund Vertragsänderungen, insbesondere auch Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsabschluß von dem Inhalt der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen durch mündliche oder schriftliche Zusagen abzuweichen oder zu ergänzen. Dies gilt nicht für  Zusagen der Geschäftsführung. Ziffer 2 bleibt unberührt.
4. Alle Angaben unserer Waren und Leistungen, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Güteangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Änderungen in Form, Ausführung und Farbe, Konstruktionsänderungen und Änderungen der Ausführungsart behalten  wir uns vor, sofern diese Änderungen für unsere Kunden zumutbar sind.
Unsere Produkt- und Leistungsangaben sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Waren und Leistungen. Soweit die Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet werden, sind branchenübliche Abweichungen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, zulässig.

5. Sofern wir Muster oder Proben liefern, gelten die Eigenschaften von Mustern oder Proben nicht als zugesichert, es sei denn, daß anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist. Zugesicherte Eigenschaften müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

§ 3 Lieferung und Leistung

1. Nur bei dem Datum nach bestimmbaren Lieferfristen und -Terminen  geraten wir ohne Mahnung in Verzug. Im Übrigen kann uns der Kunde zwei Wochen nach Ablauf von Lieferfristen und- Terminen eine angemessene Frist zur Leistung setzen, die mindestens eine Woche betragen muss. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist geraten wir in Verzug.
2. Hat der Kunde Änderungswünsche, beginnen die Fristen und Termine erst mit Zugang unserer schriftlichen Bestätigung der Auftragsbestätigung.
3. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben und die uns eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, rechtsmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspäteter Lieferung oder Leistung seitens unsere Zulieferer (rechtzeitige Beauftragung derselben vorausgesetzt) entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit Leistungshindernisse nur vorübergehender Natur sind, werden wir nur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist von unserer Leistungsverpflichtung frei. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zumutbar ist, er insbesondere aufgrund der Verzögerung kein Interesse mehr an der Leistung hat, ist der Kunde im Hinblick auf die noch nicht erbrachten Leistungen zum Vertragsrücktritt berechtigt; sind Teilleistungen dem Kunden nicht zumutbar, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Der Rücktritt muss spätestens vier Wochen nach  Kenntnis des Kunden vom Leistungshindernis erklärt werden. Der Rücktritt kann nicht mehr erklärt werden, wenn dem Kunden eine Erklärung über unsere erneute Leistungsfähigkeit zugeht.
4. Lieferfristen und  -Termine verlängern sich um den Zeitraum, in welchen der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.  Unsere Rechte aus Verzug des Kunden bleiben hiervon unberührt.
5. Wir sind zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt.
6. Ein Versand unserer Waren erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit unserem Kunden. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht mit der Absendung ab Auslieferungslager (Übergabe der Ware an die Transportperson) auf den Kunden über, sofern ein Gefahrübergang nicht bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft erfolgt ist (siehe § 4 Ziffer 1).
Versandkosten einschließlich der Verpackungskosten trägt der Kunde. Auf seinem Wunsch und seine Kosten kann die Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken versichert werden. Sofern eine bestimmte Versandart nicht ausdrücklich vereinbart wird, erfolgt der Transport in handelsüblicher Form und Verpackung.

§ 4 Abnahmepflicht des Kunden

1. Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme von Lieferungen und Entgegennahme von Leistungen verpflichtet, sobald unsererseits Erfüllungsbereitschaft besteht. Verzögert sich die Versendung von Waren aus Gründen, die beim Kunden liegen, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.
2. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, können wir ihm eine angemessene Nachfrist setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3. Wir sind berechtigt, den vorgenannten Schadenersatz zu pauschalisieren oder aber den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Der pauschale Schadenersatz beträgt bei Kaufverträgen 20%, bei Dienstleistungsverträgen 10% und bei Werkverträgen 25% der mit uns vereinbarten Vergütung.

§ 5 Preise, Zahlung

1. Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind unsere Preise Nettopreise. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen unserer Kunden werden gesondert berechnet. 
2. Maßgeblich für unsere Vergütung sind die am Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung (Datum) gültigen Preise. Sollten zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und der Lieferung bzw. dem Beginn unserer Leistung mehr als zwei Monate liegen, sind wir berechtigt, unsere dann gültigen Preise zu berechnen.
3. Zahlungen sind in Euro zu leisten, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Wir sind berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen gesondert abzurechnen.
4. Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel und Schecks werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung angenommen. Bei Wechsel sind alle üblichen Bankspesen vom Kunden zu vergüten. 
5. Bei Vertragsvolumina über 6.000,00 Euro netto sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, vor Eingang der Einzahlung Leistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende Maßnahmen zu treffen.
6. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden können wir sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit verlangen. Das gilt auch, wenn begründete oder ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und zwar auch dann, wenn die Gründe für diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch weder bekannt waren noch bekannt sein müssten. Darüber hinaus steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht solange zu, bis die genannten Gründe nicht mehr vorliegen oder der Kunde Sicherheit in Höhe unserer Gesamtforderung geleistet hat. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte und sonstige Rechte bleiben daneben bestehen.
7. Ein Einspruch der Rechnung hat innerhalb von 3 Tagen ab Zugang zu erfolgen. Spätere Einsprüche sind rechtsunwirksam. Ein Zahlungsverzug erfolgt nach dem Überschreiten des in der Rechnung vereinbarten Zahlungszieles, jedoch spätestens nach 30 Tagen. Verzugzinsen werden nach dem jeweiligen gültigen Zinssatz berechnet und auf die Bruttogesamtsumme aufgerechnet. Weitere Kosten eines Mahnverfahrens und/ oder eine Beauftragung eines Inkassodienstes gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Kunde nur erklären, sofern diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. An allen von uns gelieferten Waren einschließlich von uns im Rahmen von Werkverträgen dem Kunden überlassener Sachen (Vorbehaltsware) besteht zu unseren Gunsten ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden oder später entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie resultieren. 
2. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltswaren zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Eingriffe in unsere Rechtsposition, insbesondere Pfändungen der Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu seinen Lasten. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Vertragspartnern gegenüber zu gleichen Bedingungen einen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, wenn er den Kaufpreis stundet. Anderenfalls ist er zur Weiterveräußerung nicht berechtigt.
3. Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund in Bezug auf die Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Die abgetretenen Ansprüche dienen im selben Umfang wie die Vorbehaltsware zu unserer Sicherung. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass ihm daraus zustehende Forderungen auf uns übergehen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, wird er auf unsere Aufforderung hin die Abtretung unverzüglich offenlegen und seinen jeweiligen Vertragspartner darauf hinzuweisen, dass Zahlungen auf seine Forderungen noch mit befreiender Wirkung an uns geleistet werden können. Ein Widerruf ist auch zulässig, wenn der Kunde uns vereinbarte Sicherheiten nicht gewährt.
4. Wird Vorbehaltsware mit anderen, nicht unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
5. Unterfallen an uns abgetretene Forderungen einer Kontokorrentabrede, tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach unserer Forderung entsprechenden Teil des Saldos, einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtungen für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir an der einheitlichen Sache Eigentum, auch wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache im Zeitpunkt der Verbindung. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Im Übrigen gelten die vorstehenden Bestimmungen über die Vorbehaltsware entsprechend.
7. Übersteigen die uns gewährten Sicherheiten den Wert unserer Forderung insgesamt um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden unverzüglich nach unserer Wahl Sicherheiten in Höhe des 20% übersteigenden Betrages freigeben.
8. Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware oder gegebenenfalls Abtretung von Herausgabeansprüchen gegenüber Dritten zu verlangen, ohne gleichzeitig Nachfristen setzen oder ein Rücktrittsrecht ausüben zu müssen, es sei denn, das Verbraucher Kredit Gesetz ist anwendbar. Die Herausgabe der Vorbehaltsware erfolgt auf Kosten des Kunden.

§ 8 Gewährleistung

1. Waren hat der Kunde unverzüglich nach Übergabe sorgfältig zu untersuchen und dabei festgestellte Mangel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, hat die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden sind.

2. Bei Mängeln oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft unserer Waren oder Leistungen hat der Kunde nach unserer freien Wahl zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Erst wenn Nachbesserung oder Ersatz zweifach fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
3. Stehen dem Kunden wegen mangelhafter Waren oder Leistungen oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadenersatzansprüche gegen uns zu, haften wir nur gemäß § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Mangelfolgeschäden haften wir nicht, es sei denn, es fehlen zugesicherte Eigenschaften und die Eigenschaftszusicherung sollte den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern. Wir haften dann jedoch nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 9 Schadenersatzansprüche

Auf Schadenersatz haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Unmöglichkeit, Verzug und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir darüber hinaus auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehender Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 10 Urheber- und Leistungsschutzrechte

Sämtliche uns zustehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei uns, sofern deren Übertragung für die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen nicht unabdingbar ist. Grundsätzlich räumen wir nur einfache Nutzungsrechte an unseren Leistungen ein.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Werkleistungen

Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen und diesen vorgehend geltend für von uns erbrachte Werkleistungen die nachfolgenden Absätze:
1. Wir sind nicht verpflichtet, die für die Ausführung unserer Leistungen übergebene Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, auch die von Fachingenieuren gefertigten Unterlagen, auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Fehler werden wir unserem Kunden jedoch anzeigen. Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben, die nicht von uns gefertigt worden sind, sind Eigentum unserer Kunden. Wir werden sie innerhalb angemessener Frist nach Auftragserteilung oder auf Anforderung unserer Kunden zurückgeben. Wir sind berechtigt, zu Dokumentationszwecken die Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.
2. Abnahmen unserer Leistungen folgen grundsätzlich förmlich unter Anfertigung eines Abnahmeprotokolls in Gegenwart des Kunden oder seines Vertreters und eines von uns bevollmächtigten Mitarbeiters. Erscheint der Kunde oder sein Bevollmächtigter zum vereinbarten Abnahmetermin nicht, kann die Abnahme gleichwohl durchgeführt werden. Ein dabei gefertigtes Protokoll ist auch ohne die Mitwirkung des Kunden verbindlich. Die förmliche Abnahme kann durch vorherige Teilabnahmen, technische Abnahmen, Schlusszahlungen oder Entgegennahmen oder Nutzung von Leistungen durch den Kunden ersetzt werden. Eine fiktive Abnahme ist möglich.
3. Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.

§ 12 Anwendbares Recht

Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der UN vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG-"Wiener Kaufrecht") sowie die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EKG/EAG) sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen nichts anderes ergibt, der Sitz unseres Unternehmens.

§ 13 Kundendaten

Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir die über unsere Kunden erhaltenen Daten speichern (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz).